Reithalle Griesäcker 131
Asbestzementdach, Heraklithdecke und überschlägige
Rückbau- und Entsorgungskosten
Schreibtischbeurteilung auf Grundlage der derzeit verfügbaren Angaben — kein Sachverständigengutachten, keine örtliche Befundaufnahme, keine Laboranalyse.
Die vorliegende Ausarbeitung stellt eine vorläufige technische und wirtschaftliche Einschätzung auf Grundlage der derzeit verfügbaren Angaben und Unterlagen dar. Sie wurde als Schreibtischbeurteilung erstellt. Die hierfür angefallenen Kosten betrugen nach den vorliegenden Angaben rund 300 €.
Insbesondere ersetzt sie nicht:
Alle nachfolgenden Mengen, technischen Bewertungen und Kostenangaben sind daher als Annahmen, Bandbreiten oder Rechenwerte zu verstehen. Sie sind vor einer Beauftragung oder Sanierungsentscheidung vor Ort und, soweit erforderlich, durch Laboruntersuchungen zu verifizieren.
Für die Reithalle werden derzeit folgende Abmessungen angenommen:
Die Grundfläche wird überschlägig aus Länge und Breite abgeleitet: 50 m × 12 m = 600 m². Die tatsächliche Dachfläche ist von Dachneigung, Dachüberständen, Ortgängen und sonstigen konstruktiven Details abhängig und kann daher über der Grundfläche liegen.
Zu verifizieren sind vor Ort:
Nach den vorliegenden Angaben besteht die Dachdeckung aus etwa 55 Jahre alten Wellplatten aus Asbestzement, umgangssprachlich häufig als Welleternit bezeichnet.
Das Vorhandensein dieser Platten unmittelbar oberhalb der Heraklithdecke wurde nach den vorliegenden Angaben durch Drohnenaufnahmen dokumentiert. Für diese vorläufige Einschätzung wird daher angenommen, dass die Dachdeckung aus asbesthaltigem beziehungsweise asbestverdächtigem Faserzement besteht.
Eine abschließende materialtechnische Bestätigung durch Probenahme und Laboranalyse liegt nach den derzeit bekannten Informationen nicht vor. Bei Bauteilen aus der betreffenden Errichtungszeit ist eine Asbesthaltigkeit jedoch grundsätzlich ernsthaft in Betracht zu ziehen.
Nach den vorliegenden Angaben ist die Dachdeckung alters- und witterungsbedingt geschädigt und an mehreren Stellen undicht. Art, Umfang und sicherheitstechnische Bedeutung dieser Schäden wurden bislang nicht durch eine vollständige örtliche Untersuchung dokumentiert.
Vor Ort zu verifizieren sind insbesondere:
Unterhalb der Dachdeckung befinden sich nach den vorliegenden Angaben etwa 50 mm starke Heraklithplatten.
Heraklithplatten bestehen typischerweise aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln. Aus der Bezeichnung oder dem äußeren Erscheinungsbild allein kann jedoch nicht abgeleitet werden, ob eine Asbestbelastung vorliegt. Eine solche Belastung kann insbesondere durch frühere Anstriche, Beschichtungen, Spachtelmassen, Reparaturmaterialien, Staubablagerungen oder benachbarte Bauteile verursacht sein.
Nach den vorliegenden Angaben haben Teile der Heraklithdecke ihre Befestigung verloren und sind bereits abgestürzt. Dieser Sachverhalt ist vor Ort zu dokumentieren und hinsichtlich der verbleibenden Absturz- und Gefährdungslage zu bewerten.
Die außergewöhnlich heiße und trockene Witterung der vergangenen Monate kann als möglicher auslösender oder mitwirkender Faktor in Betracht kommen. Ein ursächlicher Nachweis liegt derzeit jedoch nicht vor.
Als mögliche Ursachen kommen insbesondere in Betracht:
Die vorstehende Aufzählung stellt keine abschließende Ursachenfeststellung dar. Eine belastbare Beurteilung erfordert eine örtliche Untersuchung der Decke, der Befestigungsmittel und der angrenzenden Konstruktion.
Durch Probenahme und Laboruntersuchung zu klären sind insbesondere:
Nach den vorliegenden Angaben besteht die Dachkonstruktion überwiegend aus älterem Nadelholz einfacher bis mittlerer Qualität. Diese Angaben sind derzeit nicht durch eine vollständige Bestandsaufnahme, Aufmaß oder statische Untersuchung verifiziert.
Für die überschlägige Massenberechnung wird eine vergleichsweise geringe Holzfeuchte angenommen. Eine Holzfeuchte von 0 % wird nicht zugrunde gelegt, da dies bei einer bestehenden Baukonstruktion regelmäßig nicht realistisch ist. Die tatsächliche Holzfeuchte kann nur durch Messungen an repräsentativen Bauteilen festgestellt werden.
Für die weitere Beurteilung sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen:
Eine Aussage zur statischen Sicherheit der Dachkonstruktion ist mit dieser Schreibtischbeurteilung nicht möglich.
Die nachfolgenden Mengen sind überschlägige Rechenwerte. Sie beruhen auf der angenommenen Fläche von ca. 600 m² sowie pauschalen Annahmen zu Flächengewichten und Materialdichten. Sie sind nicht als Wiege- oder Aufmaßwerte zu verstehen.
Angenommene Masse: ca. 6,5–8,5 t (Rechenmittelwert: ca. 7,5 t). Die Bandbreite berücksichtigt lediglich überschlägige Unterschiede bei Plattentyp, Überdeckung und tatsächlicher Dachfläche. Eine belastbare Mengenbestimmung erfordert ein Aufmaß oder eine Verwiegung.
Angenommene Masse: ca. 9,5–12,5 t (Rechenmittelwert: ca. 11 t). Die tatsächliche Masse hängt insbesondere von Plattendichte, Stärke, Feuchte, Beschichtungen und der tatsächlich vorhandenen Fläche ab.
Angenommene Masse: ca. 15–25 t (Rechenmittelwert bei angenommener vergleichsweise trockener Konstruktion: ca. 20–22 t). Diese Bandbreite ist besonders unsicher, da weder die Holzquerschnitte noch die tatsächliche Holzmenge und Holzfeuchte vollständig bekannt sind.
| Materialfraktion | Betrag |
|---|---|
| Asbestzement-Wellplatten | ~7,5 t |
| Heraklithplatten (50 mm) | ~11 t |
| Holzdachkonstruktion | ~20–22 t |
| Gesamtmasse (Rechenbereich) | ~39–42 t |
Vorsichtiger Sicherheitsbereich: etwa 35–45 t. Die Bandbreite ist nicht als statistisch abgesicherte Prognose zu verstehen, sondern dient ausschließlich der ersten Kapazitäts- und Kostenplanung.
Vor einer verbindlichen Entsorgungsplanung sind die Mengen durch Aufmaß, Abbruchkonzept, Containerplanung und gegebenenfalls Verwiegung zu konkretisieren.
Für die erste Wirtschaftlichkeitsrechnung wird ein pauschaler Rechenansatz von 0,25 € je kg verwendet.
Dieser Betrag ist ausdrücklich:
Die tatsächlichen Kosten hängen insbesondere ab von:
| Masse × 0,25 €/kg | Betrag |
|---|---|
| 39.000 kg | 9.750 € |
| 40.000 kg | 10.000 € |
| 42.000 kg | 10.500 € |
| 45.000 kg | 11.250 € |
| Vorläufiger Rechenwert | 10.000–11.000 € |
Dieser Betrag ist vor einer Beauftragung durch konkrete schriftliche Annahmebedingungen und Preisangebote der vorgesehenen Entsorgungsanlagen zu verifizieren.
Als mögliche Entsorgungsanlage wird derzeit der Reinhalteverband Grüne Tonne im Raum Neunkirchen/Breitenau angenommen. Ob diese Anlage die konkret anfallenden Materialfraktionen annimmt und zu welchen Bedingungen, ist vorab schriftlich zu klären.
Die einfache Entfernung vom Standort Griesäcker 131 wird überschlägig mit etwa 12 km angenommen. Daraus ergibt sich eine angenommene Hin- und Rückfahrt von etwa 24 km je Umlauf. Diese Entfernung ist nicht verifiziert und kann je nach tatsächlicher Entsorgungsanlage, Zufahrt und Fahrtroute abweichen.
Aufgrund von Gesamtgewicht, Materialvolumen, erforderlicher Trennung, Verpackung, zulässiger Nutzlast, möglicher Notwendigkeit geschlossener oder geeigneter Container sowie möglichst brucharmer Demontage der Asbestzementplatten wird für die erste Kalkulation mit etwa 4–6 LKW- oder Containertransporten gerechnet.
| Transportkalkulation | Betrag |
|---|---|
| Gesamtfahrstrecke | ca. 96–144 km |
| Kostenansatz je Transportbewegung | 400–700 € |
| 4 Transporte | ca. 1.600–2.800 € |
| 6 Transporte | ca. 2.400–4.200 € |
| Vorläufiger Arbeitswert | 2.500–3.500 € |
Die tatsächlichen Kosten sind durch Angebote unter Angabe von Materialart, Verpackung, Containergröße, Standzeit, Ladebedingungen und Entsorgungsziel zu verifizieren.
Bei einer asbestverdächtigen oder nachgewiesen asbesthaltigen Dachdeckung ist nicht von einem gewöhnlichen Abbruchverfahren auszugehen.
Die erforderlichen Arbeiten können je nach Befund insbesondere umfassen:
Für die überschlägige Kalkulation wird angenommen: 5 Personen, ca. 6 Arbeitstage, ca. 8–9 Stunden pro Tag. Daraus ergibt sich ein angenommener Arbeitsumfang von etwa 240–270 Arbeitsstunden.
Diese Annahme ist besonders unsicher. Der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem ab von Zustand und Zugänglichkeit der Dachdeckung, erforderlicher Arbeitshöhe, Demontageverfahren, Anzahl der Befestigungsmittel, Bruch- und Kontaminationsgrad, erforderlicher Abschottung, Wetterbedingungen, behördlichen Auflagen, Qualifikation und Zusammensetzung der Mannschaft sowie erforderlicher Reinigung und Freigabe.
| Personalkalkulation (55–75 €/Std.) | Betrag |
|---|---|
| 240 Std. × 55 € | 13.200 € |
| 270 Std. × 75 € | 20.250 € |
| Vorläufiger Arbeitswert | 15.000–18.000 € |
Die tatsächlichen Kosten sind durch Angebote von hierfür geeigneten und befugten Fachunternehmen zu verifizieren. Die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen sind vor Beginn der Arbeiten verbindlich zu klären.
Je nach örtlicher Situation können insbesondere erforderlich sein:
Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, kann erst nach örtlicher Besichtigung, Gefährdungsbeurteilung und Festlegung des Arbeitsverfahrens beurteilt werden.
Für die erste Kalkulation wird ein pauschaler Rechenwert von 5.000–8.000 € angesetzt. Dieser Betrag ist mit Fachunternehmen und Gerätevermietern zu verifizieren. Er kann bei erschwerter Zugänglichkeit, erhöhten Schutzanforderungen oder zusätzlichen Dekontaminationsmaßnahmen deutlich abweichen.
Vor einer abschließenden Festlegung des Rückbau- und Entsorgungskonzepts wird eine fachgerechte Schadstofferkundung empfohlen.
Je nach Fragestellung können erforderlich sein:
Die Anzahl und Auswahl der Proben muss repräsentativ und fachgerecht festgelegt werden. Einzelproben können eine flächige Belastung nicht ohne Weiteres ausschließen.
Für mehrere Material- und Staubproben einschließlich Ortsaufnahme, Labor und Dokumentation wird vorläufig ein Kostenrahmen von 1.500–3.500 € angesetzt. Bei umfangreicher Rasterbeprobung, zusätzlichen Raumluftmessungen, wiederholten Messungen oder besonderen Freigabeanforderungen kann der Aufwand höher liegen.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen sind für die endgültige Einstufung der Materialien und die Festlegung des Entsorgungsweges maßgeblich.
Die nachfolgende Zusammenstellung ist eine Budgetschätzung. Sie enthält keine verbindlichen Preise und kann sich nach Vorliegen der örtlichen Befunde, Laborergebnisse und Angebote wesentlich verändern.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Schreibtischbeurteilung | ca. 300 € |
| Untersuchung und Labor | ca. 1.500–3.500 € |
| Entsorgung (0,25 €/kg) | ca. 10.000–11.000 € |
| LKW, Container und Transport | ca. 2.500–3.500 € |
| Personal und arbeitsbezogene Leistungen | ca. 15.000–18.000 € |
| Hebetechnik, Sicherung, PSA, Verpackung, Baustelleneinrichtung | ca. 5.000–8.000 € |
Ergebnis:
Dieser Betrag gilt nur für die in dieser Ausarbeitung beschriebenen Maßnahmen und unter den genannten Annahmen. Er stellt keine Kostenobergrenze und keine Zusicherung dar.
Sollte der Reitboden oder sollten weitere Bauteile analytisch relevant kontaminiert sein, kann sich der Kostenrahmen erheblich erhöhen.
Der größte kosten- und haftungsrelevante Unsicherheitsfaktor ist die Frage, welche Bauteile tatsächlich asbesthaltig oder durch Asbestfasern beziehungsweise asbesthaltigen Staub kontaminiert sind.
Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen:
Die Einstufung darf nicht allein anhand des äußeren Erscheinungsbildes oder des Baualters erfolgen. Sie ist durch geeignete Probenahme und Laboruntersuchung zu klären.
Weitere wesentliche Kostenrisiken sind:
Auf Grundlage der derzeit bekannten, jedoch nur teilweise verifizierten Angaben ist für den Rückbau und die Entsorgung des vorhandenen Dach- und Deckenaufbaus überschlägig mit einer Materialmasse von etwa 40 t zu rechnen. Als vorsichtiger Planungsbereich werden 35–45 t angesetzt.
Unter Verwendung des ausdrücklich nur als Rechenwert angesetzten Entsorgungspreises von 0,25 €/kg, der angenommenen lokalen Transportwege sowie der überschlägig angesetzten Arbeits-, Geräte- und Untersuchungskosten ergibt sich derzeit ein vorläufiger Budgetrahmen von etwa 40.000–50.000 € für Untersuchung, Sicherung, Rückbau, Verpackung, Transport und Entsorgung.